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   BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 17.90   

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BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 17.90 (https://dejure.org/1992,2289)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1992 - 1 C 17.90 (https://dejure.org/1992,2289)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 1 C 17.90 (https://dejure.org/1992,2289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Staatenlosen-Übereinkommen - Anwendung - Staatenlose - UN-Schutz - Beistand der UNRWA

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 674
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 17.90
    Angesichts der inhaltlichen Übereinstimmung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. i StlÜbk mit Art. 1 D GK gelten die Ausführungen zu dieser Bestimmung im Senatsurteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (a.a.O. S. 7 bzw. S. 308) auch für die Ausschlußklausel im Staatenlosen-Übereinkommen.

    Von dieser Sachlage ist der Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (a.a.O. S. 9 ff. bzw. S. 309) ausgegangen, wenn er zum einen ausführt, das Fortbestehen der UNRWA-Betreuung sei von der Zustimmung des jeweiligen Aufnahmestaates abhängig, in dem die UNRWA tätig ist, und zum anderen einen Wegfall des Schutzes oder Beistandes bejaht, wenn einem UNRWA-betreuten Palästina-Flüchtling die Berechtigung zur Rückkehr und zum Aufenthalt in dem Aufnahmestaat entzogen wird.

    Dies kann auch durch Maßnahmen des Aufnahmestaates gegenüber der UNRWA oder den von ihr betreuten Personen geschehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (a.a.O. S. 9 ff. bzw. S. 309) näher dargelegt hat.

    Das ergibt sich, wie der erkennende Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (a.a.O. S. 10 f. bzw. S. 308) ausgeführt hat, aus dem Zweck der Ausschlußklausel: Wie bereits erwähnt, soll die Vertragsvorschrift gewährleisten, daß sich in erster Linie die UNRWA der palästinensischen Flüchtlinge annimmt, nicht aber die Vertragsstaaten, insbesondere nicht die arabischen Staaten.

    Da dem Kläger auch nicht wie in dem der Senatsentscheidung vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - zugrundeliegenden Fall während der Gültigkeitsdauer der Rückkehrberechtigung die Wiedereinreise in den Aufnahmestaat und damit in das Tätigkeitsgebiet der UNRWA auf Dauer verwehrt wurde, ist nach den vorstehenden Ausführungen der Schutz oder Beistand der UNRWA für den Kläger nicht weggefallen.

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 17.90
    Das beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge konzentrierte Verfahren rechtfertigt sich aus einem dringenden Interesse der Rechtsordnung an einem den Status des politisch Verfolgten feststellenden Formalakt; anderenfalls müßte dieser Status in jedem entscheidungserheblichen Fall von neuem festgestellt werden (BVerfGE 60, 253 ).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 17.90
    Es sieht für Staatenlose im wesentlichen dieselben Regelungen vor wie für Flüchtlinge die Genfer Konvention (BVerwGE 87, 11 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 42 = InfAuslR 1989, 48 ; vgl. auch die Denkschrift der Bundesregierung a.a.O. S. 33).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85

    Asylberechtigter - Einbürgerungsantrag - Staatenlosigkeit - Deutscher Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 17.90
    Es sieht für Staatenlose im wesentlichen dieselben Regelungen vor wie für Flüchtlinge die Genfer Konvention (BVerwGE 87, 11 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 42 = InfAuslR 1989, 48 ; vgl. auch die Denkschrift der Bundesregierung a.a.O. S. 33).
  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 28.18

    Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei

    An der gegenteiligen früheren Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 1 C 17.90 - Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 1 S. 8 f.) hält der Senat nicht fest.
  • BVerwG, 02.06.1992 - 1 C 14.90

    Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung trotz Fehlens eines notwendigen

    Zur Anwendbarkeit des Staatenlosen-Übereinkommens auf von der UNRWA im Libanon betreute palästinensische Flüchtlinge, die über die Gültigkeitsdauer ihres vom Libanon ausgestellten Reiseausweises hinaus im Bundesgebiet geblieben sind (wie Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 -).

    Nationen mit Ausnahme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen Schutz oder Beistand gewährt, solange sie diesen Schutz oder Beistand genießen." Diese Bestimmung besagt, wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - (UA S. 7 ff.) im einzelnen ausgeführt hat, inhaltlich im wesentlichen dasselbe wie Art. 1 D des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 560/BGBl. 1954 II S. 619) - Genfer Konvention (GK) -.

    Denn Zeitangaben auf den Registrierungskarten der UNRWA betreffen lediglich deren Gültigkeitsdauer, ohne damit etwas über den Fortbestand des Schutzes oder Beistandes der UNRWA zu besagen (vgl. Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - UA S. 10 f.).

    Dieser Zweck würde verfehlt, wenn die Betroffenen es weitgehend in der Hand hätten, ob sie den Schutz oder Beistand der UNRWA oder allgemein die Vergünstigungen des Übereinkommens in Anspruch nehmen (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - UA S. 13 f.; BVerwGE 88, 254 [BVerwG 04.06.1991 - 1 C 42/88]).

    Denn gegenüber dem Verhalten des Betroffenen kommt derartigen Maßnahmen des Aufnahmestaates für die Beurteilung, ob ein Wegfall des Schutzes oder Beistandes der UNRWA vorliegt, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - UA S. 15 f.).

  • OVG Saarland, 03.02.2011 - 2 A 484/09

    Mitwirkungspflicht bei Beschaffung von Heimreisedokumenten; staatenloser

    Diese Ausschlussklausel hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 2.6.1992 - 1 C 14/90 - und vom 21.1.1992 - 1 C 17.90 -, zitiert nach juris) , der der Senat folgt, im Wesentlichen denselben Inhalt wie Art. 1 D des Abkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Genfer Konvention (GK) -.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93

    Zur Ausstellung eines Reiseausweises nach dem FlüAbk: vorherige Feststellung der

    Wie das Verwaltungsgericht auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 21.1.1992, a.a.O.) zutreffend dargelegt hat, setzt in der Bundesrepublik Deutschland die Berufung auf die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 1 A Nr. 2 GFK wegen Furcht vor politischer Verfolgung nach der gegebenen Rechtslage voraus, daß der Betroffene das vorgesehene besondere asylrechtliche Prüfungsverfahren (vgl. § 1 Abs. 1 AsylVfG) betrieben und seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Feststellung eines Abschiebeverbotes wegen drohender politischer Verfolgung nach § 51 Abs. 2 S. 2 AuslG erreicht hat.

    Ohne eine solche positive Anerkennungs- oder Feststellungsentscheidung, die - wie bereits ausgeführt - verbindlich klärt (§ 4 AsylVfG), ob der Betreffende zu dem Personenkreis gehört, der die Vergünstigungen der Genfer Konvention, darunter die Erteilung eines Reiseausweises, verlangen kann, darf die Ausländerbehörde einem aus der Flüchtlingseigenschaft des Art. 1 A Nr. 2 GFK hergeleiteten Antrag auf Erteilung eines Reiseausweises nicht entsprechen (vgl. BVerwG, Urt.v. 21.1.1992 - 1 C 17.90 - EZAR 252 Nr. 7; Urt. v. 21.1.1992, a.a.O.; Kemper, ZAR 1992, 112).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 31.96

    Voraussetzungen der Abweichungsrüge - Einordnung einer Rechtsfrage als eine

    Die Klägerin erhebt eine Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) mit der sinngemäßen Begründung, das Berufungsgericht habe sich zwar auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - (Buchholz 402.27 Art. 1 Stlübk Nr. 1) bezogen, dabei jedoch nicht hinreichend beachtet, daß der Klägerin ein Reiseausweis für Staatenlose nach dem Staatenlosen-Übereinkommen (StlÜbk) ausgestellt worden sei.

    Wie die Beschwerde in ihren abschließenden Darlegungen zur grundsätzlichen Bedeutung der Sache selbst hervorhebt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1992 (a.a.O.) nicht zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein nach Art. 28 StlÜbk bereits erteilter Reiseausweis zu verlängern ist, sondern lediglich zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen er erstmals zu erteilen ist.

  • VG Trier, 06.01.1993 - 5 K 1317/91

    Asylerhebliche Gruppenverfolgung von palästinensischen Volkszugehörigen im

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  • KG, 11.01.2022 - 1 W 345/21

    Beurkundung der Geburt eines Kindes mit Kindesvater ohne vorherige

    Das Übereinkommen ist durch das Zustimmungsgesetz vom 12. April 1976 in innerstaatliches Recht transformiert worden (BVerwG, NVwZ 1992, 674, 675).
  • KG, 19.01.2022 - 1 W 345/21

    Beurkundung der Geburt eines Kindes mit Kindesvater ohne vorherige

    Das Übereinkommen ist durch das Zustimmungsgesetz vom 12. April 1976 in innerstaatliches Recht transformiert worden (BVerwG, NVwZ 1992, 674, 675).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - 19 E 82/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf

    BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116 (121); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 1 C 17.90 -, InfAuslR 1992, 161 = NVwZ 1992, 674 = Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 1; Hailbronner, in: Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 2001, Einl. F., Rdnr. 112.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1993 - 25 E 420/93

    Staatenlose Palästinenser; Libanon

    Zur Anwendung des Art. 1 Abs. 2 Buchst i StlÜbk (StaatenlÜbk) auf staatenlose Palästinenser aus dem Libanon (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 1 C 17.90 -, Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 1).
  • VG Stuttgart, 17.07.2003 - 6 K 5478/02

    Auflage einer Aufenthaltsbefugnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit; Antrag

  • VG Köln, 03.07.2018 - 11 K 12112/17
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